Die Eigenheimrente boomt: Drei von vier neu abgeschlossenen Riester-Verträgen sind Wohn-Riester-Abschlüsse. Durch eine Erhöhung wird Wohn-Riester nun noch attraktiver: Denn die Grundzulage ist 2018 von 154 Euro auf 175 Euro für Alleinstehende und bei Verheirateten mit zwei Verträgen von 308 Euro auf 350 Euro gestiegen.
Die Kinderzulage beträgt weiterhin 300 Euro, bzw. für Kinder, die vor 2008 geboren wurden 185 Euro. Jugendliche unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Zu den Zulagen können handfeste Steuervorteile hinzukommen. Einkommensgrenzen gelten für die Riester-Förderung keine.
Fast alle Bundesbürger sind förderberechtigt
Zu den Förderberechtigten zählen alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Auch Arbeitslose und Kindererziehende erhalten die Riester-Förderung. Selbstständige kommen in den Genuss der Förderung, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind. Eine Sonderregelung gilt für Ehepaare: Ist nur ein Ehepartner förderberechtigt, erhält auch der andere die Riester-Förderung, wenn er selbst einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, vom Ehepartner nicht dauernd getrennt lebt und der förderberechtigte Ehepartner seinen Vertrag aktiv bespart.
Um die maximale Zulage zu erhalten, müssen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro inklusive Zulagen) auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag angelegt werden. Förderberechtigte ohne beitragspflichtiges Vorjahreseinkommen müssen einen Mindestbeitrag von 60 Euro einzahlen.
Nicht nur Kauf und Bau werden gefördert
Gefördert wird mit Wohn-Riester der Bau oder Kauf einer Immobilie und seit 2014 der Barriere-reduzierende Umbau. Zudem ist es in der Ansparphase jederzeit möglich, Mittel zu entnehmen und damit vorzeitig zu entschulden. Durch die Zulagen des Staates kommt man mit dem Wohn-Riester somit noch einfacher in die eigenen vier Wände!
Sichern auch Sie sich die maximale Förderung und verwirklichen Sie Ihren Traum vom Eigenheim!
Weitere Informationen zu Wohn-Riester
So viel Prämie kann jährlich mit Wohn-Riester für Sie drin sein
Familiensituation | Grund- zulage1 | Kinder- zulage1 | Gesamt- zulage |
---|---|---|---|
Alleinstehend2 | 175 EUR | 0 EUR | 175 EUR |
Alleinstehend2, 1 Kind3 | 175 EUR | 300 EUR | 475 EUR |
Ehepaar2, 1 Kind3 | 350 EUR | 300 EUR | 650 EUR |
Ehepaar2, 2 Kinder3 | 350 EUR | 600 EUR | 950 EUR |
Neben den Zulagen können Sie ggf. noch zusätzlich Steuervorteile nutzen.
1 Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. 2 Alleinstehend: Ein Vertrag, Arbeitnehmer; Ehepaar: Zwei gesonderte Verträge, zwei Arbeitnehmer 3 Kinderzulage jährlich: 185 Euro bzw. 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind