Seit diesem Jahr gibt es neue Regeln bei Förderungen und Fristen, die Hauseigentümer und Bauherren kennen sollten. Wir haben die zentralen Neuerungen für Immobilienbesitzer zusammengefasst.
Steuervergünstigung für energetische Sanierungen
Wer als Hauseigentümer das Klima schont, wird zusätzlich belohnt: Maßnahmen für eine bessere Energie-effizienz und das Heizen mit erneuerbaren Energien werden auch steuerlich gefördert. Davon profitiert, wer etwa die alte Heizung austauscht, neue Fenster einbaut oder Dach, Keller und Außenwände dämmt. Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. 20 Prozent der Ausgaben, maximal aber 40.000 Euro können über drei Jahre verteilt steuerlich abgezogen werden. Für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung können sogar bis zu 50 Prozent der Kosten abgesetzt werden. Die Voraussetzungen: Es handelt sich um selbstgenutztes Wohneigentum und die Immobilie ist älter als zehn Jahre.
Abwrackprämie für die Ölheizung
Wer seine alte Ölheizung durch ein klimaschonendes Modell ersetzt, das vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird, zum Beispiel eine Luft-Wärmepumpe oder eine Biomasse-Anlage, erhält eine Förderung von 45 Prozent der Investitionskosten vom Bund. Bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit werden als Zuschuss gezahlt. Für Heizungen mit einem Anteil an erneuerbaren Energien von mindestens 25 Prozent, etwa über die Kombination mit Solarthermie, gibt es einen Zuschuss von 40 Prozent. Derzeit laufen in Deutschland rund 5,6 Millionen Heizanlagen mit Öl, das ist jede vierte Heizung. Die Anschaffung einer Heizanlage, die erneuerbare Energieformen nutzt, zahlt sich nicht nur wegen der sogenannten Abwrackprämie aus: Ab 2021 muss der CO2-Ausstoß fossiler Brennstoffe über Zertifikate kompensiert werden. Der Preis pro Tonne CO2 soll bei 25 Euro liegen und in den Folgejahren weiter ansteigen. Er wird auf den Öl- und Gaspreis umgelegt.
Baukindergeld: Förderung noch bis Ende 2020
Das Baukindergeld fördert Familien, die selbst in ihre erste eigene Immobilie einziehen: Förderberechtigte Eltern können von der KfW-Bank über zehn Jahre verteilt insgesamt 12.000 Euro pro Kind für den Erwerb von Wohneigentum erhalten. Wer den Zuschuss erhalten will, muss den Kaufvertrag jedoch bis Ende 2020 beim Notar unterzeichnet haben.
Austauschpflicht für den Kamin
Ältere Kamine müssen bis Ende 2020 ausgetauscht werden. Das sieht die erste Bundesimmissionsschutzverordnung vor. Öfen mit Baujahr 1994 und älter müssen Ende 2020 stillgelegt oder nachgerüstet werden. Hintergrund ist das Gesundheitsrisiko durch die Feinstaubbelastung. Bei Fragen zur Nachrüstung von Kaminöfen sind Schornsteinfeger für Hauseigentümer die richtige Adresse.
NEU ++ NEU ++ NEU ++ NEU ++ NEU ++ NEU
Unsere Baufinanzierung jetzt auch digital!
Klicken Sie sich durch unsere Online-Antragsstrecke und berechnen Sie sich Ihren persönlichen Kredit.